Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgasheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann gilt folgendes:
Neue Gasheizungen vor der Wärmeplanung
Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum 30.Juni 2026 (Frist für die Wärmeplanung in Nürnberg)
eingebaut werden, müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
2029: mindestens 15 Prozent
2035: mindestens 30 Prozent
2040: mindestens 60 Prozent
2045: 100 Prozent
Neue Gasgeräte von Bosch, die von uns eingebaut werden erfüllen diese Vorgaben.
Neue Gasheizungen nach der Wärmeplanung
Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Bedenken / Hinweispflicht:
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe – also auch Heizöl und Gas – wird teurer. Von aktuell 45 Euro und 2025 auf 55 Euro pro Tonne. 2027 wird EU-weit ein CO2-Emissionshandel für Gebäudewärme und den Verkehrssektor eingeführt. Dann bildet sich der CO2-Preis am Markt. (Quelle: www.bundesregierung.de)
Wartungsarbeiten an Gasgeräten sollen jährlich durchgeführt werden. Die notwendigen Kundendienstarbeiten variieren je nach Geräteart. Ganz allgemein wird beispielsweise durch Reinigen des Brenners und der Brennkammer, der Brennstoff mit genügend Luft versorgt. Nur mit genügend Sauerstoff kann die gesamte im Brennstoff enthaltene Energie freigesetzt werden.
Je länger die Geräte nicht gereinigt werden, desto schwieriger wird es Schmutz und Rückstände zu entfernen. Die Betriebssicherheit wird durch Prüfen der Gerätebauteile auf Dichtheit und Funktion gewährleistet, was letztlich zu einem langjährigen und zuverlässigen Betrieb führt. Der Schornsteinfeger, der jährlich die Anlage kontrolliert, überprüft die Abgasverluste, die Kohlenmonoxid-Werte (ein giftiges und geruchloses Gas, das bei einer unvollständigen Verbrennung entsteht) und den Verbrennungsluftverbund.
Durch die Optimierung Ihrer bestehenden Heizungsanlage lassen sich die Heizkosten senken.
Passt die Größe der Heizflächen zum Raum?
Sind einstellbare Thermostatventile verbaut und wurden diese eingestellt (hydraulischer Abgleich)?
Ist die Heizungsanlage auf den erforderlichen Wärmebedarf eingestellt worden?
Am 08.09.2023 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung verabschiedet. Der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit beschlossen worden.
Optimal für die Energiewende
Wärmepumpen, Gas-Brennwertgeräte oder Hybrid-Lösungen von Bosch.
Bosch Gas-Brennwertgeräte können mit 100% Green Fuel oder 20% Wasserstoff betrieben werden und erfüllen somit die Bio-Pflicht.
Alternativ sind die Bosch Gas-Brennwertgeräte auch "Hybrid-Ready". Sie können einfach und schnell mit einem "Hybrid-Ready-Set" und einer Wärmepumpe kombiniert und damit zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Häufig gestellte Fragen