2021 © Bellini sanitär und heizung, Cranachstraße 13, 90408 Nürnberg

HOME |

ERDGAS |

SANITÄR |

HEIZUNG

Bellini sanitär und heizung

Cranachstraße 13

90408 Nürnberg

Telefon: 0911 64 93 568

BADRENOVIERUNG |

 Ausstellung | Datenschutz | Sitemap  | Impressum

Gas, Gasleitung

Gaskochfeld, Gasherd

Gasheizung

Gaszähler

Gaskochfeld

Gasheizung

Gaszähler

N-ERGIE und infra Fürth

Gasversorger NürnbergGasversorger Fürth

Erdgasleitungsanlagen

Gaskochfeld

Gasheizung

Gaszähler

Eine Gasleitung  in der Küche verlegen für ein Gaskochfeld oder Gasherd. Mit Gassteckdose und Gasschlauch.

Gasleitungen verlegen für Gasdurchlauferhitzer, Etagenheizungen, Gasraumheizer oder Gasofen.

Gaszähler für die Neuanlage beantragen. Alles rund ums Thema Gasinstallation.

Installation und Instandsetzung im Versorgungsgebiet der

Überprüfung entsprechend der TRGI 2008


Und was Sie als Betreiber wissen müssen

Gasleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Betreibers (Eigentümer).

Dies gilt für alle Gasleitungen ob im Gebäude, im Erdreich oder frei verlegte Außenleitungen.

Gasleitungsanlagen sind jährlich einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Dabei ist auf Gasgeruch zu achten. Die Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen, die durch äußere Einflüsse entstehen können.

Die Hauptabsperreinrichtung muss stets zugänglich sein. Darunter versteht man das Freihalten dieser Einrichtung also kein Zustellen oder verdecken durch Gegenstände.

Überprüfung der Gasleitungen durch einen Fachmann


Spätestens alle 12 Jahre sind frei verlegte Außenleitungen und Leitungen im Gebäude, auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit zu prüfen.


Im Erdreich verlegte Leitungen, bei Betriebsdrücken bis 100mbar, sind alle 4 Jahre auf ihre Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit zu prüfen.



Was bedeutet Gebrauchsfähigkeit (Leckmengenmessung)?


Bei Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder auch Leckmenge, werden mit einem Druckmeßgerät, die Verluste (Undichtheit) der Leitungsanlage bei Betriebsdruck ermittelt.


Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit

Gasleckmenge unter 1 l/h


Verminderte Gebrauchsfähigkeit

Gasleckmenge gleich oder größer 1 l/h und kleiner 5 l/h


Wird eine verminderte Gebrauchsfähigkeit festgestellt muss die Anlage innerhalb von 4 Wochen instand gesetzt werden.


Keine Gebrauchsfähigkeit

Gasleckmenge gleich oder größer 5 l/h


Wird keine Gebrauchsfähigkeit festgestellt muss die Anlage unverzüglich außer Betrieb genommen werden.


Hinweis:

Die hier aufgeführten Informationen stellen nur eine verständliche Zusammenfassung dar. Den genauen Wortlaut finden Sie in der DVGW-TRGI 2008.